P2P-Lending als moderne Anlageform Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Anleger investieren über Plattformen in Kredite und profitieren von den daraus resultierenden Zinszahlungen. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger Internationale P2P-Plattformen
https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.